Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01. 2020

Die Berechnung des Kindesunterhalts, der von einem Elternteil zu zahlen ist, bei dem das Kind nicht lebt, orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle. Details können sich zudem an den jeweiligen Rechtsprechungsrichtlinien der Oberlandesgerichte orientieren.

Zum 01.01.2020 findet eine weitere Erhöung des Kindesunterhalts statt. Um keinen Rückstand auflaufen zu lassen, können Sie im Rahmen einer Rechtsberatung eine genaue Berechnung erstellen lassen. Dies ist auch per Telefon oder E-Mail möglich,wenn Ihre Arbeitszeiten ein persönliches Gespräch nicht zulassen oder Sie zu weit von Hamburg entfernt wohnen.

Angaben ohne Gewähr