Arbeitsrecht

Die Ausführungen dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne jede Haftung für ihre Richtigkeit.

Im Arbeitsrecht geht es um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Regelmäßig wird der Arbeitnehmer aktiv, weil er sich in seinen Rechten verletzt glaubt, etwa weil ihm zu Unrecht gekündigt wurde, weil Papiere nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht herausgegeben werden, weil ein Zeugnis nicht erstellt wurde oder dieses nicht den richtigen Wortlaut verwendet, weil Gehaltsbeträge offen sind oder Resturlaub und Überstunden nicht vergütet werden.

Die Einzelfragen können hier nicht abschließend behandelt werden.

Wichtig, rechtzeitig aktiv werden:

Wollen Sie nach einer Kündigung Rechte aus der Unrechtmäßigkeit einer Kündigung herleiten und geht der Arbeitgeber nicht freiwillig auf Ihre Forderungen ein, müssen Sie eine Klage einreichen. Dies erfolgt am einfachsten über einen Anwalt. Es ist daher ratsam, möglichst frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren, da die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht eingegangen sein muss! Bitte beachten Sie, dass die Klage hier auch erst noch erstellt werden muss. 

Die Abfindung:

Um einem weitverbreiteten Gerücht entgegen zu wirken: Es gibt im Normalfall keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Es kann daher auch nicht „auf Abfindung“ geklagt werden. Abfindungen werden regelmäßig nur auf eine vertragliche Vereinbarung zur Beilegung eines Rechtsstreits gezahlt (Vergleich). Durch die Abfindung sollen dann die Nachteile abgegolten werden, die der Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes erleidet. Für die Höhe gibt es bestimmte übliche Beträge die sich nach der Höhe des Gehalts und der Beschäftigungsdauer richten, es spielt hierbei jedoch stets der Einzelfall eine Rolle. 

Der Arbeitgeber betreibt sein Unternehmen, um damit Geld zu verdienen, er wird also nicht immer ganz freiwillig eine Abfindung zahlen. Er muss vielmehr ein Interesse daran haben, einen Rechtsstreit einvernehmlich beizulegen, etwa zur Abwendung des Risikos, einen Prozess zu verlieren. Das hätte dann zur Folge, dass der Arbeitsvertrag fortbesteht. Hat der Arbeitnehmer nach der Kündigung die Fortsetzung der Arbeit angeboten und der Arbeitgeber die Annahme abgelehnt, muss der Arbeitgeber das Gehalt nachzahlen für den Zeitraum von der vermeintlichen Beendigung des Vertrages durch Kündigung bis zum Urteil. Weiter muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages weiterbeschäftigen.

Um einen Rechtsstreit durch eine angemessene Abfindung zu Beenden, ist die Einschaltung von Anwälten regelmäßig sinnvoll.

Kosten des Rechtsstreits

Im Arbeitsrecht trägt jede Partei ihre Kosten selbst, d. h. die Anwaltskosten können auch im Falle des Obsiegens nicht von der Gegenseite verlangt werden. Dieser Punkt nimmt Druck aus den Abfindungsverhandlungen und führt zu einer Verminderung des Kostenrisikos im Vergleich zu sonstigen Zivilprozessen. Auch Gerichtskosten fallen bei einer Einigung im Arbeitsrecht regelmäßig nicht an.

Auch im Arbeitsrecht ist die Finanzierung von Anwaltskosten durch die Staatskasse möglich (Prozesskostenhilfe), insbesondere, wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist oder sich die Gegenseite in einer organisatorisch überlegenen Position befindet.